Antrag auf Kostenübernahme für Rehasport richtig ausfüllen
Rehasport-Verordnung Antrag auf Kostenübernahme

Inhalts-Übersicht: Eine kurze Übersicht, was Sie erwartet:

Rehasport-Verordnung: Antrag auf Kostenübernahme – So funktioniert’s richtig

Die „Rehasport-Verordnung: Antrag auf Kostenübernahme“, auch bekannt als Formular 56, spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die Kostenübernahme für Rehasport durch die Krankenkassen geht. Doch was genau ist Rehasport, wer hat Anspruch darauf, und wie wird der Antrag korrekt ausgefüllt? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige, damit Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet wird. Hier können Sie sich den Vordruck zum Ausfüllen herunterladen und ausdrucken. Jetzt downloaden.

Was ist eine Rehasport-Verordnung: Antrag auf Kostenübernahme?

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine ergänzende Leistung der Krankenkassen gemäß § 64 SGB IX. Ziel ist es, Menschen mit körperlichen Einschränkungen durch Bewegungsübungen zu unterstützen, ihre Gesundheit zu fördern und langfristig wieder aktiver am Leben teilzunehmen.

Die Kostenübernahme für Rehasport erfolgt vollständig durch die gesetzlichen Krankenkassen, jedoch nur dann, wenn die Verordnung korrekt ausgefüllt und genehmigt wird.

Wer kann Rehasport verordnen?

Eine Rehasport-Verordnung kann ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Es handelt sich dabei um das Formular 56, das als „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ bekannt ist. Ärzte stellen die Verordnung aus, wenn sie einen medizinischen Bedarf feststellen, beispielsweise bei:

  • chronischen Rückenschmerzen,
  • orthopädischen Erkrankungen,
  • Herz-Kreislauf-Problemen oder
  • neurologischen Erkrankungen.

Wichtiger Hinweis:

Nicht jede Art von Training fällt unter die Leistungen der Krankenkassen. Klassisches Gerätetraining ist beispielsweise keine Kassenleistung und darf daher nicht auf der Verordnung angegeben werden.

Wie fülle ich den Antrag auf Kostenübernahme korrekt aus?

Das korrekte Ausfüllen des Antrags ist entscheidend, um Verzögerungen oder gar Ablehnungen durch die Krankenkasse zu vermeiden. Achten Sie bei der Beantragung auf folgende Punkte:

1. Diagnose, Schädigung und Ziel

Die Diagnose sowie die damit verbundene körperliche Schädigung müssen auf dem Formular klar ersichtlich sein. Zusätzlich sollte das Ziel des Rehasports, wie beispielsweise „Verbesserung der Mobilität“, eindeutig formuliert sein.

2. Empfohlene Rehasportart

Als empfohlene Sportart sollte „Gymnastik (auch im Wasser)“ angegeben sein. Gerätetraining darf nicht vermerkt werden, da dies keine Leistung der Krankenkassen ist.

3. Umfang der Einheiten

Üblich sind 50 oder 120 Einheiten, die in der Regel auf einen Zeitraum von maximal 18 Monaten verteilt werden. Dieser Zeitraum sollte ebenfalls auf dem Formular eingetragen werden.

4. Unterschrift und Stempel des Arztes

Das Formular muss sowohl vom behandelnden Arzt unterschrieben als auch mit dem Praxisstempel versehen sein. Ohne diese Angaben wird die Verordnung von der Krankenkasse nicht akzeptiert.

5. Angaben zur Häufigkeit

Die empfohlene Trainingshäufigkeit sollte auf „2x pro Woche“ festgelegt sein, um einen regelmäßigen und effektiven Trainingsrhythmus sicherzustellen.

6. Angaben zum Leistungserbringer

Die Einrichtung, in der der Rehasport stattfinden soll, muss eindeutig benannt werden. Der Eintrag erfolgt meist durch den Leistungserbringer oder den Arzt.

7. Genehmigung durch die Krankenkasse

Vor Beginn des Rehasports ist die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Dazu muss ein Kassenstempel auf das Formular aufgebracht und der Leistungszeitraum korrekt eingetragen sein.

Hier findest du alle Erläuterung und ein Musterbeispiel: Jetzt ansehen (Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung).

Was tun bei fehlerhaft ausgefüllten Anträgen?

Ein nicht vollständig oder falsch ausgefüllter Antrag kann dazu führen, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert.

Handlungsempfehlungen bei fehlerhaften Anträgen:

  1. Teilnehmer informieren: Betroffene müssen sich mit ihrem Arzt oder der Krankenkasse in Verbindung setzen, um Korrekturen vorzunehmen.
  2. Unterstützung durch die Einrichtung: In einigen Fällen kann die Einrichtung den Verwaltungsaufwand übernehmen und direkt Kontakt mit dem Arzt oder der Krankenkasse aufnehmen.
  3. Abklärung per Post: Klären Sie im Vorfeld, ob Änderungen per Post möglich sind, oder ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Rehasport-Verordnung

Wer hat Anspruch auf eine Rehasport-Verordnung?

Alle gesetzlich Versicherten, bei denen ein Arzt Rehabilitationssport als medizinisch notwendig erachtet, haben Anspruch auf eine Verordnung.

Wie lange dauert es, bis der Antrag genehmigt wird?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Krankenkasse. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb von 1-2 Wochen.

Was passiert, wenn die Verordnung abgelehnt wird?

Bei Ablehnung sollte der Antragsteller mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Erklärungen des Arztes einreichen.

Kann ich Rehasport auch privat bezahlen?

Ja, es ist möglich, Rehasport privat zu finanzieren. In diesem Fall entfällt die Genehmigung durch die Krankenkasse.

Was kostet Rehasport ohne Verordnung?

Die Kosten variieren je nach Einrichtung und Umfang der Kurse. In der Regel liegen sie zwischen 5 und 15 Euro pro Einheit.


Datenschutz bei der Rehasport-Verordnung

Datenschutz spielt bei der Bearbeitung der Verordnung eine wichtige Rolle. Alle persönlichen Daten des Teilnehmers sowie die Verordnung selbst müssen verschlossen und für Dritte unzugänglich aufbewahrt werden. Die Teilnahmebestätigung ist ebenfalls vertraulich zu behandeln.


Abschließend – So gelingt der Antrag auf Kostenübernahme für Rehasport

Ein korrekt ausgefüllter Antrag ist der Schlüssel zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vollständig und korrekt eingetragen sind, und klären Sie offene Fragen rechtzeitig mit Ihrem Arzt oder der Krankenkasse. Mit diesen Schritten steht einer erfolgreichen Teilnahme am Rehasport nichts mehr im Wege!

Diese Information mit anderen teilen
Sie haben eine Frage? Dann schreiben Sie uns.